Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Pluspunkt Establishment mit ihren Kunden und Kundinnen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von Pluspunkt Establishment nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
Pluspunkt Establishment erbringt ihre Dienstleistung gemäss einer schriftlichen Vereinbarung (Richtofferte, Auftragsbestätigung oder Vertrag).
2. Vertragsgegenstand
Pluspunkt Establishment bietet spezialisierte Dienstleistungen in den Bereichen Fundraising, Kommunikation, Marketing, Projektmanagement und weiteren, individuell vereinbarten Bereichen an. Die genauen Inhalte der Dienstleistungen werden jeweils in einem spezifischen Vertrag bzw. der individuellen Richtofferte festgehalten.
3. Leistungserbringung und Pflichten von Pluspunkt Establishment
Pluspunkt Establishment verpflichtet sich, die Dienstleistungen professionell und nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse der Kundin zu erbringen. Dabei hält sich die Beraterin an die geltenden Branchenstandards und rechtlichen Anforderungen. Insbesondere im Bereich Fundraising gelten die ethischen Richtlinien von Swissfundraising, dem Branchenverband für Fundraiserinnen und Fundraiser.
4. Vergütung
Die Vergütung der Leistung erfolgt nach den im Vertrag festgelegten Konditionen. Die Rechnung ist innert 20 Tagen zahlbar. Längere Mandate werden monatlich abgerechnet, ansonsten erfolgt die Rechnungstellung nach Erbringung der Dienstleistung.
5. Leistungsgarantie
Pluspunkt Establishment erbringt die vereinbarten Leistungen gemäss Auftrag innerhalb der geplanten Fristen. Bei Terminverzug durch Pluspunkt Establishment erteilt die Kundin eine angemessene Nachfrist. Die Kundin hat jederzeit Einsicht in die aktuellen Planungs- und Umsetzungsarbeiten und stellt Pluspunkt Establishment sämtliche notwendigen Informationen zur Verfügung, damit der Auftrag planmässig durchgeführt werden kann.
Pluspunkt Establishment ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritt-Partner beizuziehen, wobei sie für eine sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Partner zu sorgen hat.
6. Vertraulichkeit
Pluspunkt Establishment verpflichtet sich, alle im Rahmen der Beratungstätigkeit erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Kundin nicht an Dritte weiterzugeben.
7. Datenschutz
Alle Daten werden gemäss dem Datenschutzgesetz verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung der Pluspunkt Establishment.
8. Referenzen
Um die eigenen Dienstleistungen bekannt machen zu können, darf Pluspunkt Establishment die Zusammenarbeit sowie die Angebote und Dienstleistungen der Kundin bewerben. Ebenso dürfen die Kundinnen und deren gemeinnützige Arbeit als Referenz auf der Webseite, den sozialen Medien, in Druckprodukten oder in Gesprächen erwähnt werden. Davon ausgeschlossen ist explizit der Inhalt und der finanzielle Umfang der erbrachten Dienstleistung.
9. Haftung
Pluspunkt Establishment haftet nur für nachgewiesene Schäden, welche der Kundin durch absichtliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung von Pluspunkt Establishment entstehen. Jede weitere Haftung der Pluspunkt Establishment für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Pluspunkt Establishment übernimmt keine Gewähr für Leistungen Dritter, bei deren Beschaffung sie lediglich als Vermittlerin aufgetreten ist. Wenn Pluspunkt Establishment im Rahmen der Auftragserfüllung stellvertretend für die Kundin Bildlizenzen oder sonstige Drittrechte erwirbt, so wird die dafür geltende Vergütung, Laufzeit, Umfang und Einschränkungen im Rahmen der Originalrechnung dokumentiert. Jeder weitergehende Rechteerwerb für Nutzungen darüber hinaus (z.B. zeitlich, räumlich, örtlich) sowie die Einhaltung der Ablauffrist der Nutzung obliegt der Kundin.
10. Projektabbruch
Im Fall eines vorzeitigen Projektabbruchs werden der Kundin die bis zum Projektabbruch allenfalls bereits geleisteten Beraterstunden sowie 30% der Differenz zwischen dem offerierten Projektpreis (Richtpreis) und dem Wert der bis zum Abbruch allenfalls bereits geleisteten Beraterstunden in Rechnung gestellt.
11. Zeitlich unbeschränkte Mandate
Beide Parteien können zeitlich unbeschränkte Mandate jederzeit ordentlich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich beenden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Mandat von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist ausserordentlich beendet werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen vertraglichen Pflichten verletzt oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
Bei einer ordentlichen Kündigung des Mandats hat Pluspunkt Establishment Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen. Bereits geleistete Zahlungen werden, sofern sie die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen übersteigen, anteilig erstattet. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund, der in der Verantwortung der Kundin liegt, behält Pluspunkt Establishment Anspruch auf die volle Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
Nach Beendigung des Mandats verpflichtet sich Pluspunkt Establishment, der Kundin alle bis zu diesem Zeitpunkt erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse in einer für die Kundin nutzbaren Form zu übergeben. Ein Anspruch auf Übergabe besteht jedoch nur für diejenigen Arbeitsergebnisse, die bis zur Kündigung vollständig erbracht wurden und für die eine Vergütung vereinbart ist.
Pluspunkt Establishment verpflichtet sich, der Kundin nach Beendigung des Mandats für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen bei der Übergabe eines neuen Dienstleisters zu unterstützen. Für diesen Zeitraum wird die Vergütung gemäss den vertraglichen Vereinbarungen fortgesetzt. Eine weitergehende Verpflichtung zur Unterstützung besteht nur, wenn dies gesondert vereinbart wurde.
12. Schlussbestimmungen
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht von Liechtenstein. Gerichtsstand ist Vaduz (Liechtenstein).