Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Pluspunkt Establishment mit ihren Kunden und Kundinnen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von Pluspunkt Establishment nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
Pluspunkt Establishment erbringt ihre Dienstleistung gemäss einer schriftlichen Vereinbarung (Richtofferte, Auftragsbestätigung oder Vertrag).
2. Vertragsgegenstand
Pluspunkt Establishment bietet spezialisierte Dienstleistungen in den Bereichen Fundraising, Kommunikation, Marketing, Projektmanagement und weiteren, individuell vereinbarten Bereichen an. Die genauen Inhalte der Dienstleistungen werden jeweils in einem spezifischen Vertrag bzw. der individuellen Richtofferte festgehalten.
3. Leistungserbringung und Pflichten von Pluspunkt Establishment
Pluspunkt Establishment verpflichtet sich, die Dienstleistungen professionell und nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Klienten zu erbringen. Dabei hält sich die Beraterin an die geltenden Branchenstandards und rechtlichen Anforderungen. Insbesondere im Bereich Fundraising gelten die ethischen Richtlinien von Swissfundraising, dem Branchenverband für Fundraiserinnen und Fundraiser.
4. Vergütung / Storno
Die Vergütung der Leistung erfolgt nach den im Vertrag festgelegten Konditionen. Die Rechnung ist innert 20 Tagen zahlbar. Längere Mandate können monatlich abgerechnet werden, ansonsten erfolgt die Rechnungstellung nach Erbringung der Dienstleistung. Sofern nicht anders vereinbart, werden Reisekosten und Spesen zusätzlich zum vereinbarten Honorar in Rechnung gestellt.
5. Leistungsgarantie
Pluspunkt Establishment erbringt die vereinbarten Leistungen gemäss Auftrag innerhalb der geplanten Fristen. Bei Terminverzug durch Pluspunkt Establishment erteilt die Kundin eine angemessene Nachfrist. Die Kundin hat jederzeit Einsicht in die aktuellen Planungs- und Umsetzungsarbeiten und stellt Pluspunkt Establishment sämtliche notwendigen Informationen zur Verfügung, damit der Auftrag planmässig durchgeführt werden kann.
Pluspunkt Establishment ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritt-Partner beizuziehen, wobei sie für eine sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Partner zu sorgen hat.
6. Vertraulichkeit
Pluspunkt Establishment verpflichtet sich, alle im Rahmen der Beratungstätigkeit erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Klienten nicht an Dritte weiterzugeben.
7. Datenschutz
Alle Daten werden gemäss dem Datenschutzgesetz verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung der Pluspunkt Establishment.
8. Referenzen
Um die eigenen Dienstleistungen bekannt machen zu können, darf Pluspunkt Establishment die Angebote und Dienstleistungen der Klienten bewerben. Ebenso dürfen die Klient:innen und deren gemeinnützige Arbeit als Referenz auf der Webseite, den sozialen Medien, in Druckprodukten oder in Gesprächen erwähnt werden. Davon ausgeschlossen ist explizit der Inhalt und der finanzielle Umfang der erbrachten Dienstleistung.
9. Haftung
Pluspunkt Establishment haftet nur für nachgewiesene Schäden, welche dem Kunden / der Kundin durch absichtliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung von Pluspunkt Establishment entstehen. Jede weitere Haftung der Pluspunkt Establishment für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Pluspunkt Establishment übernimmt keine Gewähr für Leistungen Dritter, bei deren Beschaffung sie lediglich als Vermittlerin aufgetreten ist. Wenn Pluspunkt Establishment im Rahmen der Auftragserfüllung stellvertretend für den Kunden Bildlizenzen oder sonstige Drittrechte erwirbt, so wird die dafür geltende Vergütung, Laufzeit, Umfang und Einschränkungen im Rahmen der Originalrechnung dokumentiert. Jeder weitergehende Rechteerwerb für Nutzungen darüber hinaus (z.B. zeitlich, räumlich, örtlich) sowie die Einhaltung der Ablauffrist der Nutzung obliegt der Kundin.
10. Projektabbruch
Im Fall eines vorzeitigen Projektabbruchs werden dem Kunden die bis zum Projektabbruch allenfalls bereits geleisteten Beraterstunden sowie 30% der Differenz zwischen dem offerierten Projektpreis (Richtpreis) und dem Wert der bis zum Abbruch allenfalls bereits geleisteten Beraterstunden in Rechnung gestellt.
11. Schlussbestimmungen
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht von Liechtenstein. Gerichtsstand ist Vaduz (Liechtenstein).